Sie brauchen eine verbindliche steuerrechtliche Beratung?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Gerne stehen wir Ihnen in allen Steuerfragen zur Seite - und helfen Ihnen dabei, aktiv Geld zu sparen. Überlassen Sie uns die manchmal lästigen Zahlen. Neben Steuererklärungen übernehmen wir für Sie Ihre Finanz- und Lohn-Buchführung sowie den Jahresabschluss. Außerdem beraten wir Sie gerne ganz individuell hinsichtlich Ihrer Steuergestaltung. Für ein vertrauensvolles Gespräch nehmen wir uns gerne die Zeit, um eine optimale Lösung für Ihre individuellen Probleme zu finden.
Dabei orientieren wir uns stets an modernsten Beratungstechniken und -strategien. Natürlich erörtern wir steuerliche Aspekte und Lösungen immer verständlich und praxisnah.
RSP Steuerberatungsgesellschaft mbH

Die Kanzlei
Die Kanzlei besteht seit dem Jahr 2003 und wurde als inhabergeführte Kanzlei von Rainer Schmitz gegründet.
Ende des Jahres 2005 wurde dann die RSP Steuerberatungsgesellschaft mbH gegründet, die die Tätigkeit der Einzelkanzlei fortführt. Wir sehen uns stark in der Lösung von Individualaufgabenstellungen. Wir machen Einzelstücke.
Interprofessionelle Zusammenarbeiten erfolgen bei Bedarf und unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben.
Nach 6 Jahren im Gründer- und Service Zentrum Hückelhoven erfolgte im November 2009 der Umzug nach Heinsberg. Im Juni 2017 erfolgte die Verlegung des Hauptsitzes der Kanzlei nach Düsseldorf. Die Räume in Heinsberg stehen als Zweigniederlassung weiter zur Verfügung. In Folge von Digitalisierung und Virtualisierung ist die Frage der Räumlichkeit aber seit vielen Jahren für uns nicht mehr von Bedeutung. Unser Server und unsere Akten stehen seit 2007 mit optimaler Betreuung durch die DATEV in Nürnberg.
Ihr Standort ist für eine Zusammenarbeit von untergeordneter Bedeutung.
Entscheidend ist, dass Mandant und Berater "zusammenpassen". Alles Weitere ist dann nur eine Frage der Organisation.
Unser Team
Unser "Team" besteht zum einen aus den Menschen, die ihre Arbeit unmittelbar als Angestellte der RSP Steuerberatungsgesellschaft mbH erbringen, zum anderen aus Menschen, die wir bei Bedarf hinzuziehen, insbesondere Steuerberaterkollegen, Anwälte, Notare und Unternehmensberater.


Rainer Schmitz
Geschäftsführer/Steuerberater


RSP StbG mbH




DATEV Mitglied
Wir sind DATEV-Mitglied und verwenden optimale Software für Ihre Steuerangelegenheiten.

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DATEV ASP zertifizierte Sicherheit
Unsere Leistungen
Über die Plattform "Meine Steuern" können Sie uns Belege strukturiert digital zur Erstellung von Erklärungen bereitstellen.
Umsatzsteuererklärungen
Feststellungserklärungen
Körperschaftsteuererklärungen
Bedarfswertfeststellungen<
u.a.
Lohnabrechnungen ohne Papierrücklauf.
Ausgangsrechnungen Online erstellen, verwalten, und zur Verarbeitung in der Finanzbuchführung bereitstellen.
Finanzbuchführung digital
Hier geht's zur Plattform!
Jetzt auch auf Tablets mit Smartlogin!
So gehts - DUO [Standard] in 5 Minuten erklärt.
So gehts - DUO [Erweitert] in 5 Minuten erklärt.
Wir digitalisieren Ihre Buchführung! Sie haben keine Standardschnittstelle in Ihrem System? In vielen Fällen
können wir individuelle Exportdaten aus Ihrem System individualisiert importieren.
Sie haben kein Testament? Sie glauben, die gesetzliche Regelung sei gut? In seltenen Fällen ist dies so. In allen anderen empfehlen wir Ihnen gerne einen Notar und wirken an der praktischen und steuerlichen Ausgestaltung mit.
Die Erstellung einer Finanzbuchführung beinhaltet insbesondere die Strukturierung, steuerliche Bewertung und Vorhalten aller Geschäftsvorfälle unter Beachtung der Veraltungsgrundsätze (GoBD) für fiskalische Zwecke. Wir haben Musterstrukturen sowohl für Papierbuchführungen als auch für Digitalbuchführungen. Sprechen Sie uns an!
Sie haben eine sehr individuelle steuerliche Frage? Gerne sind wir behilflich. Wir machen Einzelstücke! Sprechen Sie und gerne an.
Handelsbilanzen
Steuerbilanzen
Konsolidierungen
Lohnabrechnungen haben es auf Grund der umfassenden Meldeverpflichtungen bei Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften in sich. Wir wickeln dies gerne professionell und kostengünstig für Sie ab.
Sie benötigen eine Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung? Wir erstellen diese - gemeinsam mit Ihnen -und versetzen Sie in die Lage, Ihre Daten vorzutragen. Die Funktionalitäten der DATEV-Software lassen die exakte Planung von laufendem Betrieb, Finanzierung und Investition zu.
Einkommensteuererklärungen
Schenkungsteuererklärungen
Erbschaftsteuererklärungen
Bedarfswertfeststellung für Grundbesitz
u.a.
Sie wissen nicht, wo Ihr Geld geblieben ist? Wir helfen bei der Suche und schärfen Ihr Blick für die zukünftige Disposition.
In unseren Beratungen zeigt sich regelmäßig, dass neben der Fragen einer evtl. Steuerlast besonders Fragen der Vermögens-bewertung, Vermögensbewahrung, Vermögensverwendung, Streitvermeidung, persönliche Versorgung und Weitergabe an Nacherben zu betrachten sind.
Schwarzgeld und wie es wieder weiß wird - bitte vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch.
Das Finanzamt weiß nicht alles, was es wissen sollte? Wir bringen dies in Ordnung!
Häufige Fragen
Der Zeitaufwand ist individuell sehr unterschiedlich. Bei Privatpersonen ist der zusätzliche Zeitaufwand im Regelfall auf ein bis zwei allgemeine Erläuterungsgespräche begrenzt.
Bei Unternehmen sind vielfältige Dinge zu berücksichtigen.
Wir nehmen uns die Zeit, Sie kennenzulernen. Der Zeitaufwand ist aber nicht belastend, da er sich innerhalb der Intensivbetreuungsphase auf viele notwendige Kontakte verteilt und die Arbeiten im Wesentlichen von uns übernommen werden können.
Unternehmen, die fortlaufende Dienstleistung in Anspruch nehmen, benötigen während der Beginnphase der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater einen fortlaufende Betreuung, denn nur wenn der Berater den Mandanten kennt, kann er optimale Dienstleistung erbringen.
Im Rahmen dieser "Intensivbetreuungsphase" werden die Abläufe zwischen Berater und Mandant getestet, durchleuchtet und auf die individuellen Bedürfnisse eingestellt, damit der Mandant genau die Dienstleistung bekommt, die er benötigt.
Die Abrechnung von Steuerberatungskosten erfolgt nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung. Diese basiert auf der Ermächtigungsvorschrift des § 64 StBerG, wonach Steuerberater an die Vergütungsverordnung gebunden sind, die der Bundesminister der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt.
Die Höhe der Gebühren darf den Rahmen des Angemessenen nicht übersteigen und hat sich nach
1. Zeitaufwand | 2. Wert des Objekts und | 3. Art der Aufgabe zu richten.
Insbesondere der Zeitaufwand und der Wert des Objektes lassen sich im Vorfeld häufig nicht sicher prognostizieren, so dass nur eine grobe Abschätzung der voraussichtliche Kosten möglich ist.
Die entstehenden Kosten sind aber durch die Steuerberater-Vergütungsverordnung begrenzt. Eine Überschreitung der Sätze nach der Steuerberatervergütungsverordnung ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Ja, eine Festlegung im Voraus ist hinsichtlich des anzuwendenden Multiplikators auf die Wertgebühr bei Standarddienstleistungen, die dauerhaft erbracht werden, wie Finanzbuchführungen, Lohnbuchführungen und regelmäßig auch Jahresabschlüssen möglich, wenn der Workflow entsprechend unserer Vorgaben eingehalten wird.
Nein. Die Abrechnung von Leistungen der Steuerberater richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung. Diese begrenzt die Höhe der Honorare nach unten und nach oben, gibt also einen Rahmen vor. Innerhalb dieser Grenzen bestimmt der Berater die Gebühr grundsätzlich nach seinem Ermessen.
Die Übernahme von Fremddaten ist möglich. Grundsätzlich können Sie alle Buchführungsprodukte verwenden, die über eine DATEV-Schnittstelle verfügen und die relevanten Verwaltungsvorschriften umsetzen. Um keine Überraschungen hinsichtlich der Erstellung von Auswertungen zu erleben, empfiehlt es sich, mittels einiger Testbuchungen die Übergabe der Daten auszuprobieren. Die persönliche, fachliche, organisatorische und rechtliche Kompetenz ist natürlich Kernvoraussetzung für die Erstellung der Buchhaltung in Eigenregie.
Eine interessante Alternative für Selbermacher ist die Plattform DATEV-Unternehmen Online (organisatorische Kompetenz ist ausreichend, fachliche und rechtliche Kompetenz nicht erforderlich).
Die Rechtsform ist grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung. Wir bieten unsere Dienstleistungen für Einzelunternehmer, GmbH´s, Personengesellschaften, gemeinnützige Einrichtungen oder auch ausländische juristische Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland an.
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Kontakt
RSP Steuerberatungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: Rainer Schmitz
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Fon: +49 211 542 491 0
Zweigstelle:
Ostpromenade 89
52525 Heinsberg
Fon: +49 2452 1 80 99 40
Fax: +49 2452 1 80 99 41
Termine:
nach Vereinbarung
E-Mail: info@rsp-steuerberatung.de